Nach dem Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg vom 13. November, kurz Bekleidungserlass Feuerwehr (BEFw) genannt, gibt es (zu) viele Möglichkeiten ordentlich angezogen zum Feuerwehrdienst zu erscheinen.
Grundsätzlich obliegt es dem Stadt-, Gemeinde- oder Amtswehrführer in Abstimmung mit dem Träger des Brandschutzes dazu eine Dienstanweisung zu erlassen.
Der Kreisfeuerwehrverband möchte für die Dienstkleidung dazu hier einige Hilfestellungen zur Rechtmäßigkeit und Einheitlichkeit im öffentlichen Auftreten geben.
1. Dienstanzug für Versammlungen, Trauerfeiern, Jubiläen, Festveranstaltungen u.ä. mit
- Jacke,
- Hose/Rock,
- Hemd/Bluse (Langarm, weiß oder hellblau),
- Binder/Halstuch
- Schwarze Lederschuhe und schwarze Strümpfe,
- Kopfbedeckung: Schirmmütze
Im Sommer kann ohne Jacke ein Kurzarmhemd ohne Binder getragen werden.
Auf der rechten Brustseite der Jacke/Bluse oder dem Hemd kann das mögliche Namensschild auf gleicher Höhe wie das landesbezogene Feuerwehr-Signet und mittig darüber ein mögliches Funktionsabzeichen (wenn nicht auf Schulterstück) getragen werden.
Auf der linken Brustseite der Jacke können die Auszeichnungsbandschnallen (max. 4 in einer Reihe, max. 4 Reihen) über dem landesbezogenen Feuerwehr-Signet getragen werden. Auf Hemden/Blusen werden keine Auszeichnungen getragen.
Als Wetterschutzbekleidung ist ein Wetterschutzparka vorgesehen.

2. Tagesdienstkleidung für allgemeine Diensttätigkeiten, die keinen feierlichen- oder festlichen Charakter (Dienstanzug) haben und keine Schutzkleidung benötigen
- Blouson oder Arbeitsjacke,
- Arbeitshose,
- Hemd/Bluse (Langarm, weiß oder hellblau) mit Binder/Halstuch oder Hemd/Bluse in Dunkelblau ohne Binder oder
- Polo-, T- oder Sweatshirt in Dunkelblau
- schwarze Schuhe oder Stiefel
Kopfbedeckung: Schirmmütze, Barett oder Basecap, im Winter Strickmütze
Im Sommer kann ohne Blouson/Arbeitsjacke ein weißes oder blaues Kurzarmhemd ohne Binder getragen werden.
Auf der rechten Brusttaschenpatte des Blousons/der Arbeitsjacke kann ein textiles Namensschild oder ein Funktionsabzeichen getragen werden.
Auszeichnungen werden an der Tagesdienstbekleidung nicht getragen!
Als Wetterschutzkleidung ist eine Softshell- oder Fleecejacke anstelle des Blousons/der Arbeitsjacke oder zusätzlich zum Blouson/der Arbeitsjacke möglich.



Was ziehe ich nicht an oder sollte ich nicht machen?
- Uniformteile mit ziviler Kleidung mischen (z.B. Uniformhemd mit Rangabzeichen zur Jeans oder private Basecaps zur Dienst- oder Schutzkleidung)
- Sneaker oder braune Schuhe zur Dienstbekleidung
- Ohne Kopfbedeckung mit Dienstkleidung im Freien in der Öffentlichkeit oder beim Antreten
- Originalauszeichnung und Bandschnalle(n) gleichzeitig tragen (Originalauszeichnung nur am Tage der Verleihung oder auf Weisung – dann alle oder nur die 4 Höchsten)
Übrigens, bis zum 15.11.2029 sollen alle Kameraden neue Dienstgradabzeichen tragen. Es gibt bereits jetzt keinen Grund, z.B. Alterskameraden vom Umtausch auszuschließen. Auch für „alte“ Uniformen gibt es Adapter.
Soweit wollen wir es bei der Feuerwehr nicht kommen lassen!

