Deutscher Feuerwehrverband informiert über bundesweite Installationspflicht

Berlin – „Gerade in der Weihnachtszeit müssen die Feuerwehren immer wieder
bei tragischen Brandunglücken helfen, die durch Kerzen verursacht wurden“, er-
klärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes
(DFV): „Rauchmelder würden hier in fast jedem Fall das Schlimmste verhindern.
Viele Brände werden viel zu spät entdeckt und führen dann oft zu Personenschä-
den durch Rauchgasvergiftungen.“

Rauchmelder in der Wohnung verringern dieses Risiko enorm, indem sie recht-
zeitig Alarm geben. „Die Lebensretter gibt es schon für einen recht geringen Preis
im Fachhandel. Sie dürfen in keinem Kinderzimmer und in keinem Schlafzimmer
fehlen“, appelliert der DFV-Vizepräsident. Die Rauchmelderpflicht für privaten
Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern für Neubauten. Für Bestandsbauten gibt
es je nach Landesbauordnung unterschiedliche Übergangsfristen – so sind sie
etwa ab 1. Januar 2019 im Freistaat Thüringen verpflichtend. Eine Übersicht, wo
und durch wen Rauchwarnmelder anzubringen sind, gibt es unter
www.rauchmelder-lebensretter.de.

Die kostengünstigen Lebensretter gibt es unter anderem in Baumärkten, Ver-
brauchermärkten, im Feuerwehr- und im Elektrofachhandel sowie beim Versand-
haus des Deutschen Feuerwehrverbandes (www.feuerwehrversand.de).

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