Am 11.04.2019 hat der Landtag Brandenburg das Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschalisiertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz ( Prämien- und Ehrenzeichengesetz-PämEhrG ) beschlossen.

Neben der Zusammenfassung von zwei vorhandenen Gesetzen (Medaille für Treue Dienste und Ehrenzeichen) sind folgende Punkte für Angehörige der FF ab 01.01.2019 neu geregelt:

  • Zu jeder Verleihung einer Medaille für Treue Dienste von 10 bis 50 Dienstjahren können aktive Angehörige der Einsatzabteilung eine Prämie von 500 Euro vom Land erhalten.
  • Aktive Angehörige der Einsatzabteilung können für jedes geleistete Dienstjahr 200 Euro Zuschuss zum Aufwandsersatz vom Land gewährt werden.
  • Beide Geldzuwendungen vom Land sollen zusätzlich zu eventuellen Geldzuwendungen des Trägers des Brandschutzes erfolgen.
  • Die Dienstzeitberechnung für die Medaille für Treue Dienste beginnt erst mit dem Eintritt in die Einsatzabteilung mit frühestens 16 Jahren. Wem bereits eine Medaille für Treue Dienste verliehen wurde, erhält Bestandsschutz und die bisherige Berechnung wird beibehalten.

Näheres zu Bedingungen und Verfahren wird demnächst in einer Verwaltungsvorschrift des Innenministers geregelt.

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