In den letzten Sitzungswochen des Landtages wurden für die Feuerwehren zwei wichtige Gesetze verabschiedet.
So wurde der Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg zur gegenseitigen Anerkennung der Freistellungsgrundsätze in den Brandschutzgesetzen von beiden Parlamenten angenommen. Damit müssen die Berlinpendler jetzt nicht mehr ihren Urlaub für Feuerwehr-Lehrgänge u.ä. nehmen, sondern sie werden nach gleichen Bedingungen wie in Brandenburg freigestellt.
Mit der 2. Änderung zum Brandenburger Brand und Katastrophenschutzgesetz ist jetzt die Altersgrenze im Einsatzdienst auf 67. Jahre angehoben. Darüber hinaus kann der Träger mit dem Feuerwehrangehörigen individuelle Absprachen treffen. Natürlich kann der Feuerwehrangehörige aus gesundheitlichen Gründen, wie schon immer, auch früher in die Alters- und Ehrenabteilung wechseln.