Fotoaktion Website KFV-MOL (der im Landkreis MOL mitwirkenden Feuerwehren)

  1. Das Ziel der „Fotoaktion Website KFV-MOL“ ist die Darstellung des Bildmaterials auf der Website des Kreisfeuerwehrverband Märkisch Oderland e. V., um authentische Fotos ehrenamtlich Engagierter Einsatzkräfte aus MOL zu haben.
  2. Eine Teilnahme an der „Fotoaktion Website KFV-MOL“ erfolgt unter Berücksichtigung dieser Teilnahmebedingungen. Diese Aktion wird durchgeführt vom Kreisfeuerwehrverband Märkisch-Oderland e.V., nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
  3. Der Teilnahmezeitraum der Aktion dauert von Montag, 01.07.2023 bis Mittwoch, 13.08.2022, 23:59 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und Wohnsitz in Deutschland.
  4. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Zusendung von maximal drei Fotos (! je Ortswehr, Einheit, Ortsgruppe !) per E-Mail mit dem Betreff „Aktion Website KFV-MOL“ an: fotoaktion@kfv-mol.de.
  5. Von umfangreichen Fotodatenbanken nehmen die ersten fünf Fotos an der Fotoaktion teil. Mit dem Bild müssen zur Abwicklung eventuell notwendiger Absprachen folgende Informationen übermittelt werden:
  • Vor- und Zuname des Fotografen (für die Urheberrechtsangabe)
  • Name und telefonische Erreichbarkeit des Einsendenden
  • Name der abgebildeten Einheit(en) (Feuerwehr, Jugendfeuerwehr)
  • Kurze Informationen zum Bildgeschehen
    Die Fotos müssen überwiegend Ehrenamtsgeschehen der im Landkreis MOL zeigen.
  • Im Mittelpunkt soll dabei die gemeinnützige, ehrenamtliche Arbeit (Einsätze, Übungen, Lehrgänge und / oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen) stehen.
  1. Mit der Einsendung von Fotodateien über die E-Mail-Adresse fotoaktion@kfv-mol.de stimmen Sie ausdrücklich einer unentgeltlichen Nutzung für die „Fotoaktion Website KFV-MOL“ zeitlich und räumlich unbeschränkt zu. Sie räumen dem Veranstalter die dafür erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sie garantieren, dass keine Persönlichkeitsrechte
    Dritter verletzt werden und alle gezeigten Personen mit den Aufnahmen und deren Nutzung gemäß diesen Bedingungen einverstanden sind, sofern dies gesetzlich erforderlich ist. Soweit auf dem Material minderjährige Personen (unter 18 Jahren) abgebildet sind, benötigen Sie das Einverständnis deren Eltern bzw. Erziehungssorgeberechtigten. Sie garantieren, Inhaber sämtlicher für die Nutzungen erforderlichen Rechte am Fotomaterial zu sein oder über diese Rechte verfügen zu können und dass durch diese Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie sind verpflichtet, den Veranstalter und alle, die Rechte von ihm herleiten, von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit ihrer Verpflichtung oder Gewährleistungen geltend gemacht werden sowie von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Veranstalter behält sich die Entscheidung über eine Veröffentlichung grundsätzlich vor. Der Veranstalter ist nicht zur Nutzung der übermittelten Fotodateien verpflichtet und übernimmt für diese keine Haftung.
  2. Einsendungen die gegen deutsches Recht und, oder das Urheberrecht verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung von der Aktion ausgeschlossen. Der § 27 Abs. 6, Satz 2 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) gilt entsprechend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Weitergabe von Bildaufnahmen konsultieren Sie unbedingt Ihre Wehrführerin / Ihren Wehrführer oder die Leiterin / den Leiter Ihrer Einheit vor der Weitergabe an den Veranstalter. Bilder, die in ihrer Aussage Ziel & Zweck der „Fotoaktion Website KFV-MOL“ (vgl. Ziffer 0) zuwiderlaufen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Die Aktion wird u.a. via Facebook kommuniziert, keinesfalls jedoch von Facebook gesponsert oder unterstützt. Facebook steht daher nicht als Ansprechpartner für die Aktion zur Verfügung. Eine Anmeldung oder der Besuch der Facebook-Fanpage des Veranstalters ist zur Teilnahme an der „Fotoaktion Website KFV-MOL“ nicht erforderlich.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

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