Nach dem „Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die Dienst- und Schutzkleidung von Angehörigen der Feuerwehren im Land Brandenburg (Bekleidungserlass Feuerwehr – BEFw) vom 13. November 2024“ gibt es in den öffentlichen Feuerwehren in Brandenburg eine große Komplexität und Vielfalt an den Abzeichen an unserer Uniform.
Mit folgender Übersicht wollen wir hier etwas Klarheit schaffen:
Nicht Gegenstand der Übersicht sind die Rang-Abzeichen der nichtöffentlichen Werkfeuerwehren, die weiterhin als Ärmelstreifen gestaltet sind.
Nach Punkt 3.5. o.g. Erlasses können die Funktionäre des Landesfeuerwehr- und der Kreisfeuerwehrverbände in Ausübung ihrer Aufgaben gemäß § 31 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes an ihrer Dienstkleidung abweichende Ärmel- und Funktionsabzeichen tragen. Näheres zu Funktionsabzeichen regelt die „Richtlinie zur Trageweise von Funktionsabzeichen des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V. vom 14.04.1018“.
