Die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sieht vor, dass Veranstaltungen/Versammlungen und Zusammenkünfte von Aufgabenträgern, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen müssen, erlaubt sind. Darunter fällt auch die Ausbildung der Feuerwehren, damit ihre Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.
Darunter fällt nicht die Zusammenkunft oder Ausbildung der Jugendfeuerwehren!
Am Standort sind Ausbildungen der FF im Freien unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen bis zur Stärke einer Gruppe (nach FwDV 3) + einem Ausbilder möglich. In Räumen muss der Abstand von 1,5 m zwischen den Personen möglich sein und ist einzuhalten.
Ab 13.06.20 wird der Ausbildungsbetrieb auch wieder an der Kreisfeuerwehrschule im am FTZ Strausberg mit max. 16 Lehrgangsteilnehmern aufgenommen. Dafür gilt beigefügtes Hygiene-Konzept des Landkreises.