Aufgaben und Zwecke des
Kreisfeuerwehrverband
Märkisch-Oderland


(1) Der Verband ist berechtigt, alle Belange der Verbandsmitglieder auf Kreis- und Landesebene zu vertreten und sie bei der Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen.

(2) Er setzt sich für die Gewährleistung des Brandschutzes in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ein.

(3) Er vertritt die sozialen Belange der Angehörigen der Feuerwehren soweit nicht dabei gewerkschaftliche Belange berührt werden.

(4) Er fördert die Kameradschaftlichkeit in den Feuerwehren und die Zusammenarbeit mit allen im Lösch-, Rettungs- und Katastrophendienst tätigen Organisationen.

(5) Der Verband unterstützt das Wirken der Feuerwehren auf dienstorganisatorischem, kulturellem, feuerwehrsportlichem und musikalischem Gebiet.

(6) Der Verband organisiert für die Alters- und Ehrenmitglieder (entsprechend der Alters- und Ehrenordnung) Zusammenkünfte und Veranstaltungen.

(7) Er fördert das brandschutzgerechte Verhalten von Kindern und Jugendlichen sowie die Bildung von Jugendfeuerwehren mit dem Ziel der Nachwuchsgewinnung für die Berufs- und freiwilligen Feuerwehren.

(8) Er nimmt Einfluss auf den Inhalt und die Durchführung der Aus- und Weiterbildung sowie der Durchsetzung des Gesundheits- und Versicherungsschutzes der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren.

(9) Der Verband tritt dafür ein, dass den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren aus dieser gesellschaftlichen Tätigkeit kein persönlicher oder beruflicher Nachteil entsteht.

(10) Er erkennt besondere Leistungen im Feuerwehrwesen und im Verbandsleben an und kann dafür verdienstvolle Organisationen, Angehörige von Feuerwehren und andere Bürger zu Auszeichnungen vorschlagen und diese Auszeichnungen vollziehen.

(11) Der Verband setzt sich für die gesamtgesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung der Leistungen der Angehörigen der Feuerwehren ein.

(12) Der Verband nimmt zu kommunalen Regelungen, die den Aufgabenbereich des Brandschutzes betreffen entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Stellung. Er gibt Anregung zur Verbesserung des Feuerlöschwesens und behält sich Einsprüche vor. Dabei gestaltet er eine gute Zusammenarbeit mit den Trägern des Brandschutzes.

(13) Er nimmt Einfluss auf die Ausübung des Feuerwehrsports und organisiert Wettbewerbe und Meisterschaften.

(14) Der Verband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.