Der Vorstand des KFV hat auf seiner Sitzung am 01.07.26 Änderungen der Richtlinien zur Verleihung des Ehrenzeichens und der Ehrennadel des KFV beschlossen.
- Das bisher noch nicht verliehene Ehrenzeichen in Gold entfällt.
- Anträge zur Auszeichnung mit der Ehrennadel oder des Ehrenzeichen sind für das 1. und 2. Quartal bis zum 30.09. des Vorjahres und für das 3. und 4. Quartal bis zum 31.03. des laufenden Jahres einzureichen.
- Die Quotierung für das Ehrenzeichen beträgt für das 1. und 2. Quartal und für das 3. und 4. Quartal jeweils 3 Stück. Die Quotierung für Ehrennadeln entfällt.
Die aktuellen Richtlinien und Anträge können hier
Richtlinien-zur-Verleihung-der-Ehrennadel-KFV-MOL.pdf
Richtlinien-zur-Verleihung-des-Ehrenzeichen-KFV-MOL.pdf
Antrag-auf-Verleihung-der-Ehrennadel-beschreibbar.pdf
Antrag-auf-Verleihung-des-Ehrenzeichen-beschreibbar.pdf
oder jederzeit auf dieser Seite unter Kreisfeuerwehrverband/Downloads oder Dokumente heruntergeladen werden.
Des weiteren wurden hier der Antrag zur Verleihung des MTW neu gestaltet.
Die Anträge zur Verleihung von Wettkampfpumpen und Hüpfburgen/Winkemännchen folgen demnächst.
